EU-Parlament für Recht auf Reparatur

Die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und die Hersteller sollten Maßnahmen ergreifen, um Verbraucherprodukte langlebig, hochwertig, reparierfähig und nachrüstbar zu machen. Dies ist eine Empfehlung des Europaparlaments, der refixo gern folgt, deckt es sich doch mit unserer Firmenphilosophie. Wir bedauern, dass dieser Beschluss wenig Verbindlichkeit besitzt und wünschen uns eine zügige Realisierung von konkreten Massnahmen. Bis dahin fordern wir die Leserinnen und Leser auf, über eigene Möglichkeiten nachzudenken, der Wegwerfmentalität entgegen zu wirken. Wenn Du jemals ein Produkt, das Du auch ersetzen könntest, repariert oder reparieren lassen hast, bist Du schon auf dem richtigen Weg.

Das europäische Parlament will eine längere Produktlebensdauer fördern, insbesondere indem der „geplanten Obsoleszenz“ für materielle Produkte und Software entgegengewirkt wird.

Die Abgeordneten empfehlen unter anderem:

  • Robuste, leicht reparierbare und hochwertige Produkte: Mindestkriterien für die Beständigkeit, die für jede Produktkategorie von der Phase der Produktgestaltung an eingeführt werden sollen;
  • wenn eine Reparatur länger als einen Monat dauert, soll die Garantiezeit entsprechend verlängert werden;
  • die Mitgliedstaaten sollen Anreize für die Produktion langlebiger und reparierbarer Produkte schaffen und Reparaturen und Verkäufe aus zweiter Hand fördern – dies könnte zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen und Abfall reduzieren;
  • Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, Erzeugnisse unabhängiger Anbieter reparieren zu lassen: Technischen Lösungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Softwarelösungen, die Reparaturen verhindern, sollte entgegengewirkt werden, außer, sie werden von zugelassenen Unternehmen oder Stellen ausgeführt;
  • wesentliche Komponenten wie Batterien und LEDs sollten nicht fest in Produkte eingebaut werden, außer, wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist;
  • Ersatzteile, die unerlässlich sind, damit ein Gerät einwandfrei funktioniert und sicher ist, sollten verfügbar sein, „und zwar zu einem Preis, der der Produktart und seiner Lebensdauer entspricht“;
  • die Einführung einer EU-weiten Definition von „geplanter Obsoleszenz” und eines Systems, mit dem getestet werden könnte, ob Produkte geplante Obsoleszenz aufweisen, sowie „abschreckende Maßnahmen“ in Bezug auf die Hersteller.

EU-Gütezeichen für bessere Verbraucherinformation

Das Parlament fordert die Kommission auf, die Einführung eines „freiwilligen europäischen Gütezeichens“ zu prüfen, das insbesondere die Lebensdauer, das Ökodesign, die Nachrüstbarkeit entsprechend dem technischen Fortschritt und die Reparierbarkeit der Produkte umfassen würde.

Die Abgeordneten schlagen auch vor, “Verbrauchszähler” für die wichtigsten Gebrauchsgüter, insbesondere große Elektrogeräte, zu schaffen, um bessere Informationen für Verbraucher zu gewährleisten.

Die Entschließung wurde mit 662 Stimmen verabschiedet, bei 32 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.

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